Neue Gefahrstoffverordnung: Handwerksverbände üben Kritik an Bundesratsbeschluss

Der Bundesrat hat am 18. Oktober die Änderung der Gefahrstoffverordnung beschlossen – und sorgt damit für heftige Kritik seitens Handwerks- und Bauverbänden. Wie der Malerverband Niedersachsen berichtet, spricht der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz von einem „bürokratischen Irrsinn“, der Beschäftigte und Umwelt gefährde sowie Baukosten in die Höhe treibe.

Verantwortung auf Handwerker abgewälzt
Ein zentraler Streitpunkt ist die Verlagerung der Erkundungspflicht für Schadstoffe, wie Asbest, auf Handwerksbetriebe. Diese Regelung bedeutet, dass jedes Gewerk auf einer Baustelle Asbestuntersuchungen durchführen muss. Mathias Bucksteeg, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Farbe kritisiert dies scharf. Statt Bauherren in die Verantwortung zu nehmen, werden die Lasten auf Handwerksbetriebe abgewälzt – mit fatalen Folgen für den Gesundheitsschutz.

Expertenempfehlungen ignoriert
Im Nationalen Asbestdialog hatten Fachleute eine zweistufige Schadstoffprüfung durch die Bauherren vor Baubeginn empfohlen. Ziel war es, Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und Kosten besser zu steuern. Die neue Verordnung sieht jedoch lediglich eine Mitwirkungspflicht der Auftraggeber vor, die sich meist auf die Weitergabe vorhandener Informationen beschränkt. Damit sind Handwerker auf sich allein gestellt, was viele Betriebe organisatorisch und finanziell überfordern dürfte.

Kritik auch aus dem Bundesrat
Auch der Bundesrat räumte in seinem Beschluss Schwächen der Regelung ein. Er fordert Nachbesserungen im technischen Regelwerk (TRGS 519), um die Informationslage für Handwerksbetriebe zu verbessern. Konkrete Maßnahmen wurden jedoch nicht festgelegt. Der rechtlich unverbindliche Hinweis des Bundesrates ändert nichts an der nun verabschiedeten Verordnung, die nach Genehmigung durch das Bundeskabinett in Kraft treten soll.

Eine kleine Entlastung für Handwerker gibt es jedoch: Die Schadstofferkundungen gelten laut Bundesrat als vergütungsfähige Leistungen, die in das Auftragsvolumen eingerechnet werden müssen. Dennoch bleibt unklar, wie die praktische Umsetzung aussehen soll, da die Regelung weitere bürokratische Hürden schafft.

Fazit
Mit der neuen Gefahrstoffverordnung droht eine zunehmende Belastung für Handwerksbetriebe, die künftig nicht nur mehr Verantwortung tragen, sondern auch mit steigenden Kosten und Risiken konfrontiert werden. Während Verbände und Experten warnen, bleibt abzuwarten, ob die Politik auf die Kritik reagiert und die Verordnung nachbessert. Bis dahin steht das Handwerk vor großen Herausforderungen.

Quelle: www.malerverband-nds.de