Handwerker überstreicht erfolgreich eine Dichtstofffuge an einer weißen Sockelleiste mit grauer Wandfarbe, ohne Rissbildung oder Runzeln.

Anstrichverträglich oder überstreichbar? Worauf Handwerker bei Dichtstoffen achten müssen

In vielen Bauprojekten verlangen Auftraggeberinnen und Auftraggeber aus optischen Gründen, dass Fugen nachträglich überstrichen werden. Doch was auf den ersten Blick harmlos erscheint, kann schnell zu teuren Mängeln führen, denn überstreichbar ist nicht gleich anstrichverträglich.

Zwei Begriffe, ein großer Unterschied

Nach DIN 52460 gilt ein Dichtstoff als anstrichverträglich, wenn zwischen der Fuge und dem angrenzenden Anstrich keine schädlichen Wechselwirkungen auftreten. Das bedeutet: Der Dichtstoff kann am Rand leicht überstrichen werden (maximal etwa einen Millimeter breit) ohne dass sich Risse, Verfärbungen oder Haftungsprobleme ergeben.

Werden anstrichverträgliche Dichtstoffe jedoch vollflächig überstrichen, drohen deutliche Mängel. Häufige Folgen sind Runzelbildung, Farbveränderungen, Trocknungsverzögerungen oder eine klebrige Oberfläche. Auch der Verlust der Haftung zwischen Beschichtung und Fuge ist keine Seltenheit.

Was bedeutet „überstreichbar“ wirklich?

Ein Dichtstoff darf sich nur dann überstreichbar nennen, wenn er vollflächig mit Anstrichstoffen beschichtet werden kann und zwar ohne Beeinträchtigungen der Optik oder Funktion.
Laut DIN 52452-4 müssen dabei mehrere Kriterien erfüllt sein:

  • fehlerfreie Beschichtung der Oberfläche
  • vollständige Durchtrocknung des Anstrichs
  • keine Farbveränderungen
  • dauerhafte Haftung des Anstrichs auf dem Dichtstoff
  • ausreichende Dehnbarkeit ohne Rissbildung

Nur wenn alle Anforderungen erfüllt sind, darf der Hersteller das Produkt offiziell als überstreichbar deklarieren und muss dabei die verwendete Beschichtung namentlich angeben.

Praxis-Tipp: Verwechslungsgefahr vermeiden

In der Baupraxis werden die Begriffe häufig gleichgesetzt – ein Fehler, der kostspielige Nacharbeiten verursachen kann. Denn während die Anstrichverträglichkeit mit einfachen Prüfungen auf der Baustelle noch erkennbar ist, lässt sich die tatsächliche Überstreichbarkeit nicht ohne Weiteres vor Ort testen.

Fachleute empfehlen daher, im Zweifel eine schriftliche Bestätigung vom Hersteller des Dicht- oder Beschichtungsstoffs einzuholen.
Hilfreiche Orientierung bieten außerdem das IVD-Merkblatt Nr. 12 sowie die BFS-Merkblätter Nr. 18 und 23.

Fazit

Wer bei Dichtstoffen auf Nummer sicher gehen will, sollte genau hinsehen: Nur weil ein Produkt als anstrichverträglich gilt, ist es noch lange nicht überstreichbar. Ein klarer Blick auf die technischen Datenblätter und Normen schützt Bauprofis vor unangenehmen Überraschungen und sorgt dafür, dass Fugen und Farben auch langfristig perfekt zusammenpassen.

Quelle: Magazin Maler und Lackieremeister