Vogelperspektive auf drei Bauarbeiter in gelben Warnwesten und Schutzhelmen, die auf einer Betonfläche mit Bauplänen und einem Laptop Planungen besprechen.

Für Maler- und Lackiererbetriebe, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, sind aktuelle Änderungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) zu beachten. Ein entsprechender Einführungserlass wurde hierzu veröffentlicht.

Für Mitgliedsbetriebe der Maler- und Lackierer-Innung des Kreises Harburg ist dieses rechtliche Update zwingend relevant, um bei kommunalen und staatlichen Ausschreibungen formell korrekt aufgestellt zu bleiben und keine Wettbewerbsnachteile durch Formfehler zu riskieren. Der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz informiert als Arbeitgeberverband aktuell über die anstehenden Anpassungen, die das rechtssichere Handeln der Fachbetriebe bei der Auftragsvergabe stärken.

Quelle:www.farbe.de/